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Kindeswohlgefährdung

Sollte eine Kindeswohlgefährdung im Raum stehen, prüft das Gericht, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Häufig wird dafür ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben und zügig auch vorläufige Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen. Diese sehr belastende Situation für das Kind und die Sorge/ Umgangsberechtigten sollte dringend anwaltlich begleitet werden.

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