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Pflegefamilien/ Adoption

Die Rechte von Pflegefamilien wurden in der Vergangenheit immer weiter gestärkt. So können auch Pflegepersonen, nach dem Ermessen des Gerichts, in Verfahren, den Aufenthalt des Pflegekindes betreffend, beteiligt werden und haben erweiterte Auskunftsrechte.

Hinsichtlich der rechtlichen Wirkungen und auch erbrechtlichen Folgen einer Adoption ist eine vorherige anwaltliche Beratung zu empfehlen.

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