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Umgangsrecht

Das Umgangsrecht kann im sogenannten Residenzmodell, im (paritätischen) Wechselmodell oder Nestmodell ausgeübt werden. Beim Residenzmodell hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil und in der Regel mit dem anderen Elternteil Umgang.

Beim paritätischen Wechselmodell liegt der Betreuungsanteil beider Eltern bei jeweils etwa 50 %. Das Kind wechselt zu festgelegten Zeiten von einem elterlichen Haushalt in den anderen.

Beim Nestmodell  bleibt das Kind in seiner vertrauten Umgebung und die Eltern wechseln regelmäßig zur Betreuung in diese Wohnung.

Das Umgangsrecht ist ein elementares Recht des Kindes und des Elternteils und kann nur bei schwerwiegenden Gründen, die das Kindeswohl betreffen, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

In Einzelfällen kommt auch begleiteter Umgang in Betracht.

Da bei fehlendem Umgang, alleine durch Zeitablauf, eine Entfremdung herbeigeführt werden kann, sollte hier zügig gehandelt werden. Gleichzeitig muss bei einer drohenden Kindeswohlgefährdung durch den Umgang sofort eingegriffen werden. Wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Themen gerne an meine Kanzlei.

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